Losbasierte Bürgerräte auf Bundes- und EU-Ebene

Losbasierte Bürgerräte auf Bundes- und EU-Ebene

Beschreiben Sie die zu lösende Herausforderung: Angesichts von schwindender Zufriedenheit mit Politik und Demokratie bei einer wachsenden Zahl von Bürger*innen in westlichen Demokratien allgemein und auch speziell in Deutschland hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Expertenkommission vereinbart. Diese soll Vorschläge erarbeiten, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden. Beschreiben Sie Ihren Lösungsansatz: Angelehnt an die sog. „Citizens‘ Assemblies“ in Irland sollten in Deutschland (und auch auf Europäischer Ebene) Bürgerräte mit per Losverfahren ausgewählten Bürger*innen etabliert werden. Die in den Bürgerräten behandelten Themen könnten entweder mittels repräsentativer Umfragen oder durch einen vorangehenden Bürgerrat, in jedem Fall in enger Abstimmung mit Bundesregierung und Bundestag, festgelegt werden. In Irland hat sich u.a. beim Abtreibungsrecht gezeigt, dass auch Konfliktthemen mit diesem Verfahren erfolgreich bearbeitet werden können. So könnte ein Bürgerrat in Deutschland aus 100 bis 160 Bürger*innen bestehen, die während zwei bis fünf Wochenenden für jeweils spezifische Themen unabhängige Empfehlungen für die Politik ausarbeiten. Um dabei Überparteilichkeit, Heterogenität, Ergebnisoffenheit und einen echten Querschnitt der Bevölkerung zu gewährleisten, werden die Bürger*innen bundesweit mittels Zufallsauswahl per Los ausgewählt. Zudem erhalten die Teilnehmenden eine Aufwandsentschädigung und bei Bedarf Unterstützung bei der Betreuung von Angehörigen. Die Durchführung der Veranstaltungen wird von Moderator*innen unterstützt, zudem können Expert*innen (Wissenschaft, Verbände, Gesellschaft) und Politiker*innen sowie vom Thema Betroffene konsultiert werden, die jedoch selbst kein Mitsprachrecht bei der Ausarbeitung der Empfehlungen haben. Frühzeitige Einbindung von Politik und Verwaltung stellt sicher, dass die Ergebnisse der Bürgerräte in den politischen und parlamentarischen Diskurs einfließen und in den entsprechenden Gremien diskutiert werden. Eine nachgehende Bearbeitung der Empfehlungen des Bürgerrats im politischen Prozess muss gewährleistet sein, z.B. in den zuständigen Bundesministerien und Ausschüssen des Bundestags und Bundesrats. Der Anspruch sind also unabhängige Empfehlungen der Bürgerräte als Mehrwert für die Politik, nicht jedoch als Ersatz für den parlamentarischen Diskurs, aber jenseits bekannter Partikularinteressen/Interessenpolitik.

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