Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC) ist eines der wichtigsten Rechtsinstrumente der EU zur Verringerung der Gesamtemissionen von Luftverschmutzung. Sie legt Grenzwerte für die Menge an Luftverschmutzung fest, die von jedem Mitgliedstaat jährlich emittiert werden darf. Auf diese Weise sorgt sie für eine Verringerung der Emissionen in der gesamten EU, was angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der Luftverschmutzung von entscheidender Bedeutung ist. Die Luftqualitätsrichtlinie (AQD) legt Grenzwerte für die Konzentration einer Reihe von Schadstoffen in der Luft fest, darunter PM10, NO2, PM2,5 und SO2. Die NEC-Richtlinie und die AQD ergänzen sich gegenseitig: Während die NEC-Richtlinie die Gesamtmenge Emissionen (in Kilotonnen) anspricht, bezieht sich die AQD auf die Qualität der Luft (in μg/m3). Viele Mitgliedstaaten verstoßen gegen einen oder mehrere der in der AQD festgelegten Grenzwerte. Es ist wichtig, dass die Überprüfung dieser EU-Maßnahmen zu strenger
EU Richtlinien hemmen meist nur und sind unsinnig wenn sie Industrie-, Agrar- und Fischereinationen die gleichen Grenzwerte überstülpen wollen. Verschiedene Verursacher verursachen verschiedene Belastungen.
Es sollten endlich auch die Grenzwerte für Strahlung und elektromagnetische Felder nicht nur gesenkt sondern überwacht werden. Eine Landkarte mit den Belastungen sollte Öffentlich zur Verfügung stehen da mit man auch Grundlagen für Ideen der Verringerung bekommen kann.
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